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BVerwG, 14.05.1959 - V B 8.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 30.09.1958 - 219/57
- LVG Hannover, 30.09.1958 - VI A 218/57
- BVerwG, 14.05.1959 - V B 8.59
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - V B 8.59
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Festhaltung deutscher Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zur Arbeit eingesetzt wurden, nicht im ursächlichen Zusammenhang mit Ereignissen stand, die unmittelbar mit der Kriegführung des 2. Weltkrieges zusammenhingen (vgl. besonders Urteil vom 5. März 1958 - BVerwGE 6, 237 -). - BVerwG, 27.08.1958 - V C 599.56
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach der Festnahme durch die …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - V B 8.59
Daß solche Sicherheitsgründe auch bei der Anwendung der Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG der maßgebende Grund für die Festnahme sein müssen, ist gleichfalls durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. u.a. dasUrteil vom 27. August 1958 - BVerwG V C 599.56 = NJW 1958 S. 2132 -).